Gesundheitsbescheinigungen für Tiere

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen dafür sind sehr unterschiedlich. Es wird angeraten, erforderliche Impfungen und Untersuchungen möglichst frühzeitig mit der Abteilung Veterinärwesen zu klären. Wenn nicht alle Voraussetzungen vorliegen, kann eine Gesundheitsbescheinigung nicht erteilt werden. Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen erforderlich sein.

Vorstellung des Tieres  
Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres unverzichtbar. 

Impfungen und weitere Untersuchungen
Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Fall ab und sollten frühzeitig mit der Abteilung Veterinärwesen geklärt werden.

Benötigte Unterlagen

Heimtierausweis, Impfpass
Vollständig ausgefüllter Heimtierausweis bzw. Impfpass
Untersuchungsbescheinigung  
Falls erforderlich, sind aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorzulegen. 
Attestformulare  
Da den Abteilungen Veterinärwesen Formulare des Reiselandes oft nicht vorliegen, sollten Vorlagen bereits vorab über Botschaften / Konsulate des Reiselandes oder mit Hilfe des Internet beschafft und zur Bescheinigungserstellung vorgelegt werden.

Zu Beachten

Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Fall ab und sollten frühzeitig mit der Abteilung Veterinärwesen geklärt werden.

Fristen

Die Ankunft einer Tiersendung ist der zuständigen Stelle mindestens einen Werktag vor Ankunft anzukündigen. Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

30 Minuten

Gebühren

19-64 EUR. Je nach Tierart sind die Gebühren gemäß der Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen unterschiedlich.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage


  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)

  • Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen (GebOöG)

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch