Aufenthalt Fachkräfte
Aufenthaltsangelegenheiten für Fachkräfte
Fachkräfte
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo 8-17, Di 8-12, Mi 8-12, Do 8-18, Fr 7-12 Uhr. Bitte generell vorab einen Termin vereinbaren.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Aufgrund des aktuell bestehenden Infektionsrisikos mit dem Coronavirus (Covid-19), sind derzeit nur Besuche mit Termin möglich! Falls Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abholen möchten, wenden Sie sich bitte zur Terminvergabe schriftlich an uns.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
Kosten: 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Abschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S 3/S 31 Hammerbrook - Buslinien 25, 112, 154, 160 Süderstraße
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Alternativ können Sie sich an die Kundenzentren bzw. Ihre zuständige bezirkliche Ausländerdienststelle wenden.
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bitte beachten Sie, dass uns täglich eine Vielzahl von Anfragen erreicht und die Prüfung einen hohen Personaleinsatz erfordert. Bitte berücksichtigen Sie daher, dass es zu verzögerten Antwortzeiten kommen kann und die Wartezeit auf einen Termin in der Regel mehrere Wochen umfasst.
Für die Beantragung / Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen Sie bitte eine Terminanfrage unter Nutzung des Kontaktformulars. Alle weiteren Informationen erhalten Sie in der Terminbestätigung.
Gebühren
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Art der Dienstleistung. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung nur in bar oder per EC Karte möglich ist.
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Hierzu gehören u.a.:
- An- und Ummeldung des Wohnsitzes
- Erteilen, Verlängern und Übertragen von Aufenthaltstiteln
- Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz
- Beantragung von Führungszeugnissen
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Letzte Aktualisierung: 06.02.2023