Behördenfinder Handzettelverteilen auf öffentlichen Flächen
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Handzettelverteilen auf öffentlichen Flächen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Die Verteilung gewerblicher Handzettel, Warenproben u. ä. auf öffentlichen Wegeflächen ist gemäß § 23, Absatz 3, Nr. 1 des Hamburgischen Wegegesetzes verboten. Ausnahmen nicht gewerbliche Infostände, wie z.B. politische Parteien oder gemeinnützige Vereine. Hier bedarf es eine => siehe Sondernutzungsgenehmigung.
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Flyer, Verteilung Flyer zu nicht gewerblichen Zwecken Handzettel zu nicht gewerblichen Zwecken Informationsschriften zu nicht gewerblichen Zwecken
Letzte Aktualisierung: 25.09.2023
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