Hundehaltung, Abmeldung
Die zuständige Behörde ist über den Tod oder die Abgabe des Hundes unter Angabe des Todes- oder Abgabetages und über eine Änderung der Anschrift der Halterin oder des Halters (Wegzug aus Hamburg) innerhalb...
Die zuständige Behörde ist über den Tod oder die Abgabe des Hundes unter Angabe des Todes- oder Abgabetages und über eine Änderung der Anschrift der Halterin oder des Halters (Wegzug aus Hamburg) innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Veränderung zu unterrichten.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Die schriftliche Abmeldung eines Hundes sollte jeweils beim Hunderegister und beim Finanzamt erfolgen, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.
Fristen
Innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Veränderung.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)
§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Abmeldung, Hunde Hundeabmeldung wegen Tod Hundeabmeldung wegen Umzug
Letzte Aktualisierung: 25.09.2023