Hundehaltung, Abmeldung

Die zuständige Behörde ist über den Tod oder die Abgabe des Hundes unter Angabe des Todes- oder Abgabetages und über eine Änderung der Anschrift der Halterin oder des Halters (Wegzug aus Hamburg) innerhalb...

Die zuständige Behörde ist über den Tod oder die Abgabe des Hundes unter Angabe des Todes- oder Abgabetages und über eine Änderung der Anschrift der Halterin oder des Halters (Wegzug aus Hamburg) innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Veränderung zu unterrichten.

 

 

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung. Bestätigung der Anmeldung im Hunderegister mit Transpondernummer. Bei Tod des Hundes Bestätigung des Tierarztes, bei Abgabe des Hundes Name und Anschrift des Erwerbers.

Zu Beachten

Die Hundeabmeldung ist auch schriftlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt sind. Bitte benutzen Sie das Formular Hundeanmeldung / Änderungsmitteilung (siehe Link unten), eine Einsendung als Scan per E-Mail ist möglich. Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet.

Die schriftliche Abmeldung eines Hundes sollte jeweils beim Hunderegister und beim Finanzamt erfolgen, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden. 

 

Fristen

Innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Veränderung.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)

§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch