Impfung, Durchführung

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Es sind keine bestimmten Voraussetzungen notwendig.

Benötigte Unterlagen

Impfausweis (wenn vorhanden) bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.

 

Zu Beachten

Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich in der Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes beraten und impfen lassen.

Impfangebote:

Erwachsene
Erwachsene können sich gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Polio (als Grundimmunisierung) und Keuchhusten (Pertussis) impfen lassen.
 
Kinder und Jugendliche (bis zum 18.Lebensjahr)
Kinder und Jugendliche können gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Keuchhusten (Pertussis) und bis zum 18. Geburtstag auch gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (Windpocken) Meningokokken C (Hirnhautentzündung) Pneumokokken (bis Ende 2.Lebensjahr) Hepatitis B geimpft werden.
 
Minderjährige unter 16 Jahre bitte in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt, hier werden Sie beraten und geimpft. Offene Impfsprechstunde.

Dauer

Keine Bearbeitungsdauer.

Gebühren

Keine. Öffentlich empfohlene Impfungen sind kostenlos.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe - Infektionsschutzgesetz (IfSG).

STIKO-Empfehlungen - Ständige Impfkommission (STIKO)

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