Justizkasse, Vollstreckung
Der Bereich Vollstreckung der Justizkasse ist zuständig für - Zahlungserinnerungen aus dem Bereich Justiz - Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Gerichtskosten - Anträge auf Ratenzahlung von...
Der Bereich Vollstreckung der Justizkasse ist zuständig für
- Zahlungserinnerungen aus dem Bereich Justiz
- Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Gerichtskosten
- Anträge auf Ratenzahlung von Verfahrenskosten
Über Anträge auf Ratenzahlung von Strafzahlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, die für die Einziehung von Strafen zuständig ist.
Bankverbindung:
Deutsche Bundesbank
IBAN: DE 1020 0000 0000 2000 1501
BIC MARKDEF 1200
Barzahlungen können nur bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Hamburg erfolgen.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Die Geschäftsnummer/Geschäftszeichen ist nicht hilfreich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 07.12.2023