Kfz-Beseitigung auf öffentlichen Flächen
Durch diese Dienststelle werden auf öffentlichem Grund abgestellte, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge abgeschleppt und verwahrt. Die Auslösung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Ab- und persönlicher Vorsprache...
Durch diese Dienststelle werden auf öffentlichem Grund abgestellte, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge abgeschleppt und verwahrt. Die Auslösung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Ab- und persönlicher Vorsprache in der jeweiligen, bezirklichen Dienststelle. Erst nach Zahlung der Verwahrgebühr und Aushändigung der Unterlagen/Quittung kann das Fahrzeug am Verwahrort abgeholt werden.
Nicht mehr zugelassene Fahrzeuge werden von der Polizei mit einem gelben Aufkleber versehen. Werden die Fahrzeuge anschließend nach einer festgesetzten Frist weiterhin nicht entfernt, wird das Fahrzeug mit einem roten Aufkleber versehen. Innerhalb von 4 Wochen ist das Fahrzeug vom Eigentümer zu entfernen.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
sofort
Gebühren
Benutzungsgebühren ab 163,50 Euro. Kosten abhängig von der Verwahrdauer (ab 145,- Euro Abtransport und Verwahrung).
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) in Verbindung mit §§ 28, 69 KreislaufwirtschaftsGesetz (KrwG).
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 30.05.2023