Kfz-Beseitigung auf öffentlichen Flächen

Durch diese Dienststelle werden auf öffentlichem Grund abgestellte, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge abgeschleppt und verwahrt. Die Auslösung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Ab- und persönlicher Vorsprache...

Durch diese Dienststelle werden auf öffentlichem Grund abgestellte, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge abgeschleppt und verwahrt. Die Auslösung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Ab- und persönlicher Vorsprache in der jeweiligen, bezirklichen Dienststelle. Erst nach Zahlung der Verwahrgebühr und Aushändigung der Unterlagen/Quittung kann das Fahrzeug am Verwahrort abgeholt werden.

Nicht mehr zugelassene Fahrzeuge werden von der Polizei mit einem gelben Aufkleber versehen. Werden die Fahrzeuge anschließend nach einer festgesetzten Frist weiterhin nicht entfernt, wird das Fahrzeug mit einem roten Aufkleber versehen. Innerhalb von 4 Wochen ist das Fahrzeug vom Eigentümer zu entfernen.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Kraftfahrzeug - Brief, Zulassung, persönlicher Identitätsnachweis (Ausweispapiere).

Zu Beachten

Für Mittteilungen über abgemeldete Fahrzeuge nutzen Sie bitte auch den Melde-Michel (siehe Rubrik "Formulare, Services & Links").

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

sofort

Gebühren

Benutzungsgebühren ab 163,50 Euro. Kosten abhängig von der Verwahrdauer (ab 145,- Euro Abtransport und Verwahrung).

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) in Verbindung mit §§ 28, 69 KreislaufwirtschaftsGesetz (KrwG).

Formulare, Services & Links

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