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Kotbeseitigungspflicht
Wer einen Hund außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung, führt, ist verpflichtet, den Kot des Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäß zu...
Wer einen Hund außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung, führt, ist verpflichtet, den Kot des Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen, soweit dies im Einzelfall möglich und angemessen ist.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Bequem und einfach ist die Bestellung der kostenlosen Gassi-Beutel per Post. Hamburger Hundehalter, die die Beutel zugeschickt bekommen möchten, können einen mit 1,45 EUR frankierten und adressierten Rückumschlag (DIN C5) an folgende Adresse schicken: Stadtreinigung Hamburg, Gassi-Beutel, 20531 Hamburg. Mit dem adressierten und frankierten Rückumschlag erhalten diese Hundehalter dann postwendend jeweils 50 kostenlose Gassi-Beutel.
Zu Beachten
Alle Personen, die einen Hund ausführen, müssen den Kot des Hundes aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Die praktischen Gassi-Beutel der Stadtreinigung Hamburg (SRH) gibt es kostenlos in allen Hamburger Filialen der Iwan Budnikowsky GmbH und in den Hamburger Filialen der Drogeriekette dm. Außerdem gibt es sie auf allen 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung, bei den Mitarbeitern der SRH-Gehwegreinigung oder bei den Kümmerern in ausgewählten Stadtteilen und an den 18 Infotafeln der Hunde-Lobby. Jede Plastiktüte eignet sich ebenfalls für das Aufsammeln von Hundekot. Verstöße gegen die Kotbeseitigungspflicht werden mit einem Bußgeld geahndet.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§20 Kotbeseitigungspflicht - Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Hundekot, Beseitigungspflicht Gassi-Beutel Kotbeutel
Letzte Aktualisierung: 03.02.2023
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