Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person besitzt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit und ermöglicht eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung zum Pferdewirt u.ä.,
- Nachweis der Sachkunde (mindestens dreijähriger beruflicher Umgang mit Pferden oder vergleichbarer Nachweis, ggf. Sachkundeprüfung),
- Anschrift des Betriebsortes,
- Anzahl der gehaltenen Pferde,
- Anzahl und Art der Kutschen,
- Nachweis der Verkehrssicherheit für die Kutschen,
- für den Fahrer: Nachweis mindestens des Fahrabzeichen Klasse IV / bronzenes Fahrabzeichen.
Zu Beachten
Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Möchten Sie Ihre Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausüben, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.
Für denjenigen, der diese Tätigkeit an wechselnden Orten ausüben möchte, ist für die Erteilung der Erlaubnis das Veterinäramt des Ortes zuständig, an dem das Unternehmen üblicherweise seinen Sitz oder sein Winterquartier hat oder als Gewerbe angemeldet ist, bei Unternehmen ohne Sitz im Inland das für den Ort des ersten Tätigwerdens zuständige Veterinäramt.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Fristen
Keine. Mit der Tätigkeit darf nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag.
Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden.
Informieren Sie sich vorab telefonisch beim zuständigen Fachamt Verbraucherschutz darüber, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und reichen die geforderten Unterlagen ein.
Dauer
4-6 Monate ab Antragseingang.
Gebühren
Gebührenerhebung nach Aufwand (§ 6 in Verbindung mit der Anlage Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz).
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§11Tierschutzgesetz und Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 27.03.2024