Ladenschlusszeiten

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Ausnahmen Ladenschluss: schriftliche Begründung inkl. Veranstaltungskonzept mit den zu erwartenden Besucherzahlen.

 

Zu Beachten

Verkaufsstellen dürfen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens vier Sonntagen geöffnet sein. Die Freigabe einer Ladenöffnung per Verordnung findet nur in Verbindung mit einem besonderen Ereignis, in der Regel einer Veranstaltung und in unmittelbarer Nähe zu dieser statt. Bezirksweite verkaufsoffene Sonntage sind nicht mehr möglich. Der Veranstalter hat ein  Veranstaltungskonzept mit den zu erwartenden Besucherzahlen beizubringen. Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung ist die Ladenöffnung per Rechtsverordnung nur dann möglich, wenn die Anzahl der zu erwartenden Veranstaltungsbesucher größer ist als die Anzahl der üblicherweise zu erwartenden Kundinnen und Kunden der Verkaufsstellen.

Vier Veranstaltungsthemen werden favorisiert:
-Sport und Gesundheit,
-Inklusion und Integration,
-Kinder, Jugend und Familie sowie
-Kultur.

 

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