Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG
Berufliche Aufstiegsfortbildung Zulassungsvoraussetzung bescheinigen
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1 21079 Hamburg
Kontakt speichern |
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass aktuell kein Publikumsverkehr stattfindet. Für eine Beratung kontaktieren Sie die AFBG-Geschäftsstelle bitte telefonisch dienstags, donnerstags und freitags von 9 - 12 Uhr.
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S-/R-Bahnen/Busse Harburg
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie haben bereits eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
- Sie haben einen Bachelor, ein abgebrochenes Studium oder sind Abiturientin / Abiturient mit zusätzlicher qualifizierter Berufspraxis
Benötigte Unterlagen
- Ausbildungsabschluss
- Ggf. weitere Nachweise, wie beispielsweise Tätigkeitsnachweise, Arbeitszeugnis, etc.
Zu Beachten
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
- Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
- Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.
Dauer
Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen.
Gebühren
Für das Ausfüllen und Einreichen des Formblatts Z entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Das dazu nötige Dokument, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt.
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
Suchwörter: Fördermöglichkeiten Meisterausbildung Erzieher-BAföG Meister-BAföG Aufstiegsfortbildung Höhere Berufsbildung Fördermöglichkeiten Formblatt Z Unterstützungsmöglichkeiten Vorqualifikation
Letzte Aktualisierung: 27.09.2023