Mitführen von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, Beglaubigung der Bescheinigung
Reisen Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt...
Reisen Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt beglaubigen lassen. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten sollten Sie sich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Es können besondere Genehmigungen erforderlich sein. Wenn die Arztpraxis in Hamburg ist, gibt es eine Allzuständigkeit. Jedes Gesundheitsamt kann aufgesucht werden. Liegt die Arztpraxis in einem anderen Bundesland, ist Hamburg nicht der Ansprechpartner.
Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich eine Bescheinigung über die Verschreibung der Betäubungsmittel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausstellen.
- Lassen Sie diese durch das Gesundheitsamt beglaubigen und führen Sie diese auf Ihrer Reise mit.
- Bei Reisen in Schengen-Staaten ist eine beglaubigte Bescheinigung der Ärztin oder des Arztes über die Verschreibung ausreichend.
- Bei Reisen in andere Länder sollten Sie eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung / eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel für die Dauer der Reise angemessen sind.
Dauer
Unmittelbare Bearbeitung.
Gebühren
14 Euro
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Artikel 75 Schengener Durchführungsabkommen
Formulare, Services & Links
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Bezirksamt Altona
Amtsärztliche Gutachten
Bahrenfelder Straße 254-260
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Gesundheit
Gesundheitsaufsicht
Robert-Schuman-Brücke 8
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Gesundheit-Gesundheitsaufsicht
Bezirksamt Harburg
Bezirksamt Bergedorf
Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1
Bezirksamt Hamburg-Nord
Gesundheitsaufsicht
Infektionsschutz, Kommunalhygiene, Medizinalwesen
Eppendorfer Landstraße 59
Bezirksamt Eimsbüttel
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Letzte Aktualisierung: 30.09.2023