Namenserklärungen

Namenserklärungen werden abgegeben, wenn sich nach z.B. Auflösung einer Ehe, Einbürgerung oder durch Heirat bei 'Patchwork'-Familien der Nachname ändert (Geburtsname, früherer Ehename, gemeinsamer...

Namenserklärungen werden abgegeben, wenn sich nach z.B. Auflösung einer Ehe, Einbürgerung oder durch Heirat bei 'Patchwork'-Familien der Nachname ändert (Geburtsname, früherer Ehename, gemeinsamer Familienname). Auch ein Doppelname aus Geburtsname, Ehename oder früherem Ehenamen ist unter Umständen möglich, die Reihenfolge ist variabel.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Bitte vorab telefonisch erfragen.

Zu Beachten

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist vorab eine telefonische Beratung erforderlich.

Die Namenserklärung kann in jeden Standesamt aufgenommen werden und wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

29 EUR zzgl. Urkunden

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