Eingliederungshilfe (SGB IX): Persönliches Budget für behinderte Menschen, Beratung und Information beim Fachdienst

Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sind, beantragen ihr Persönliches Budget im zuständigen Bezirksamt (siehe Link Eingliederungshilfe). Das Persö...

Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sind, beantragen ihr Persönliches Budget im zuständigen Bezirksamt (siehe Link Eingliederungshilfe). Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der Leistungsgewährung und Leistungserbringung. Es wird in Form einer Geldleistung oder als Gutscheine erbracht. Der individuelle Unterstützungsbedarf kann mit Hilfe des Persönlichen Budgets passgenau und bedürfnisorientiert gestaltet werden. Dabei entscheidet die betroffene Person selbst, wer sie in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt. Das Persönliche Budget kann nicht nur Leistungen eines Leistungsträgers beinhalten (Trägerübergreifendes Persönliches Budget).

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Voraussetzungen: Wohnsitz in Hamburg, Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 53 SGB XII, Anspruch auf Eingliederungshilfe und/oder Hilfe zur Pflege

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