Reisepass, 48 Seiten, Express (Vielreisende)

- Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen. - Der Expressreisepass ersetzt den bisherigen vorläufigen Reisepass. - Bis zum...

  • Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen.
  • Der Expressreisepass ersetzt den bisherigen vorläufigen Reisepass.
  • Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorgeschrieben.
  • Seit 01.11.2007 werden nur noch biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgegeben. Alle bisherigen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ihre abgelaufenen Reisepässe (auch vorläufige) werden eingezogen.
  • Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Grundgesetz
  • Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung (gilt auch für Minderjährige).
  • Persönliches Erscheinen des Minderjährigen und mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
  • In Hamburg mit einer Wohnung angemeldet. Wenn man in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Hamburg Service eingeholt.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • Volljährig: Bundespersonalausweis oder alter Reisepass.
  • Minderjährig: Geburtsurkunde, Kinderausweis, Kinderreisepass, Einverständniserklärung und Personalausweise o. Reisepässe der Sorgeberechtigten. Nachweise bei alleinigem Sorgerecht, Anwesenheit Kind und Sorgeberechtigter.

Zu Beachten

Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung erforderlich. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Dauer

Durch den Expresszuschlag sichert die Bundesdruckerei eine beschleunigte Bearbeitung zu. In der Regel erfolgt die Bereitstellung des Reisepasses innerhalb von 72 Stunden, wenn der Antrag vor 12 Uhr gestellt wurde. Ein fixer Fertigstellungstermin kann jedoch nicht garantiert werden.

Gebühren

Bis Vollendung des 24. Lebensjahres 91,50 EUR (6 Jahre gültig), später 114 EUR (10 Jahre gültig).

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 6 (1) Passgesetz (PassG), §§1 und 15 Passverordnung (PassV)

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