Reisepass, Erst- oder Neuausstellung

- Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen. - Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten...

  • Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen.
  • Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorgeschrieben.
  • Seit 01.11.2007 werden nur noch biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgegeben. Alle bisherigen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ihre abgelaufenen Reisepässe (auch vorläufige) werden eingezogen oder entwertet überlassen.
  • Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Grundgesetz
  • Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung (gilt auch für Minderjährige).
  • Persönliches Erscheinen des Minderjährigen und mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
  • In Hamburg mit einer Wohnung angemeldet. Wenn man in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Hamburg Service eingeholt.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Qualitätsmerkmale an Passfoto erfüllen. Die Anforderungen können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat – Fotomustertafel“ unter „Formulare, Service & Links“).
  • Volljährig: Bundespersonalausweis, bei Neuausstellung: alter Reisepass
  • Minderjährig: Geburtsurkunde, Kinderreisepass (sofern vorhanden), Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist. Einverständniserklärung und Personalausweise o. Reisepässe der Sorgeberechtigten, Nachweise bei alleinigem Sorgerecht. 
  • Ablauf: Alter Reisepass.
  • Verlust: Bundespersonalausweis. Falls nicht vorhanden: Geburts- oder Heiratsurkunde.
  • Diebstahl: siehe Verlust, zusätzlich: Der Diebstahl des Reisepasses ist bei der Polizei anzuzeigen und die dort ausgestellte Diebstahlsanzeige ist vorzulegen.
  • Änderung: Alter Reisepass, Nachweis für Änderung (z.B. Urkunden).
  • Nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde, alter Pass oder Identitätsbescheinigung, Geburts- und/oder Heiratsurkunde.

Zu Beachten

  • Verlängerung oder Veränderung nicht möglich! Es wird IMMER ein neuer Pass ausgestellt.
  • Der Reisepass kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
  • Der Verlust eines Reisepasses kann in jedem Hamburg Service Standort ohne Termin gemeldet werden.
  • Personen ohne festen Wohnsitz wenden sich an das Einwohnerzentralamt (siehe Reisepass für Nicht - Hamburger).

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung erforderlich. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Dauer



Antragstellung ca. 15 Minuten. Bearbeitung 4-6 Wochen.

Gebühren

Bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 EUR (6 Jahre gültig), später 60 EUR (10 Jahre gültig).

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage



§ 6 (1) Passgesetz (PassG), §§1 und 15 Passverordnung (PassV)

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