Express-Reisepass beantragen
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Expressverfahren in einem Kundenzentrum beantragen. Dann ist Ihr...
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Expressverfahren in einem Kundenzentrum beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Expressverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Kundenzentrum am Hauptwohnsitz beantragen. Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Kundenzentrum eingeholt. Es fällt eine erhöhte Gebühr an.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Für die Antragsstellung kommen Sie persönlich vorbei (dies gilt auch für Minderjährige).
- Minderjährige erscheinen bitte mit mindestens einem Sorgeberechtigten. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
- Sie sind in Hamburg mit einer Wohnung angemeldet. Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes erforderlich. Diese wird vom Kundenzentrum eingeholt.
Benötigte Unterlagen
- biometrisches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis oder alter Reisepass
- Bei Minderjährigen: Geburtsurkunde, Kinderreisepass, Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten. Nachweise bei alleinigem Sorgerecht, Anwesenheit des minderjährigen Kindes und Sorgeberechtigter.
Zu Beachten
Fristen
Gültigkeitsdauer:
- 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
Ablauf, Dauer & Gebühren
Persönliches Erscheinen erforderlich
Ja
Dauer
- in der Regel innerhalb von 3-4 Werktagen
Gebühren
- wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: EUR 37,50 zzgl. EUR 32,00 Expressgebühr = EUR 69,50 (6 Jahre gültig)
- wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: EUR 60,00 zzgl. EUR 32,00 Expressgebühr = EUR 92,00 (10 Jahre gültig)
- für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich EUR 22,00
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html
§ 1 Passverordnung (PassV)
www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__1.html
§ 15 Passverordnung (PassV)
www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Zustimmungserklärung, Beantragung Dokumente für Minderjährige - barrierefrei, PDF, 1 Seite
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
- Auswärtiges Amt - Reise- und sicherheitshinweise Vereinigte Staaten (USA)
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Bundesministerium des Innern - Informationen zum neuen deutschen Reisepass ab 01.03.2017
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel (externer Link)
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
- Reisepass, Erklärung zu den Seriennummern
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Letzte Aktualisierung: 17.08.2022