Reisepass, vorläufig, maschinenlesbar
Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorgeschrieben...
- Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, können in Hamburg einen Reisepass beantragen.
- Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorgeschrieben.
- Seit 01.11.2007 werden nur noch biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgegeben. Alle bisherigen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ihre abgelaufenen Reisepässe (auch vorläufige) werden eingezogen.
- Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Grundgesetz
- Persönliche Vorsprache bei der Antragstellung (gilt auch für Minderjährige).
- Persönliches Erscheinen des Minderjährigen und mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich. Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
- In Hamburg mit einer Wohnung angemeldet. Wenn man in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments die Zustimmung der Ausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich; diese wird vom Kundenzentrum eingeholt.
Benötigte Unterlagen
- GRUNDSÄTZLICH: 1 biometrisch lesbares Passfoto aus neuester Zeit (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig. Muster - s. Link Bundesministerium des Innern).
- Volljährig: Bundespersonalausweis oder alter Reisepass.
- Minderjährig: Geburtsurkunde, Kinderausweis, Einverständniserklärung und Personalausweise o. Reisepässe der Sorgeberechtigten. Nachweise bei alleinigem Sorgerecht, Anwesenheit Kind und Sorgeberechtigter.
Zu Beachten
Eine visumsfreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich!
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Persönliches Erscheinen erforderlich
Ja
Dauer
ca. 15 Minuten. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgehändigt.
Gebühren
26 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§1 (2) Nr. 3 Passgesetz (PassG), § 6 (1) PassG
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Zustimmungserklärung, Beantragung Dokumente für Minderjährige - barrierefrei, PDF, 1 Seite
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
- Auswärtiges Amt - Konsularischer Service (Reiseinformationen)
- Auswärtiges Amt - Reise- und sicherheitshinweise Vereinigte Staaten (USA)
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Bundesministerium des Innern - Informationen zum neuen deutschen Reisepass ab 01.03.2017
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel (externer Link)
- Reisepass, Erklärung zu den Seriennummern
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Letzte Aktualisierung: 12.08.2022