Behördenfinder Rückforderung von Darlehen (Sozialhilfe)
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Rückforderung von Darlehen (Sozialhilfe)
Grundsätzlich sind die gewährten Darlehen zurückzuzahlen. Nähere Vereinbarungen werden mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in getroffen.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Personalausweis, Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Kostenersatz Sozialhilfe Erstattung zurückgeforderter Sozialhilfe Rückforderung Aufwendungsersatz (Sozialhilfe) Darlehensrückforderung
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
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