Rückforderung von Darlehen (Sozialhilfe)

Grundsätzlich sind die gewährten Darlehen zurückzuzahlen. Nähere Vereinbarungen werden mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in getroffen.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Personalausweis, Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen.

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