Schuleingangsuntersuchung
Der Schulärztliche Dienst hat die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Team von Ärztinnen, Krankenschwestern und Arzthelferinnen ist Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Lehrkrä...
Der Schulärztliche Dienst hat die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Team von Ärztinnen, Krankenschwestern und Arzthelferinnen ist Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu allen Gesundheitsfragen rund um die Schule.
Der Schulärztliche Dienst führt Schuleingangsuntersuchungen durch die für alle Kinder verpflichtend sind, unabhängig von der letzten altersgemäßen kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchung U9. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig eingeschult oder von der Einschulung zurückgestellt werden sollen.
Im Jahr vor der Einschulung werden Schulanfänger mit ihren Eltern zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen.
Es werden Gesundheit und Entwicklungsstand des Kindes mit Blick auf die bevorstehende Einschulung beurteilt. Ziel ist es, Eltern zu beraten und ggf. notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen einzuleiten.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Das Mindestalter für die Einschulung beträgt 5 Jahre.
- Vorgesehene Einschulung in eine Grundschule
- Meldeadresse in Hamburg
Benötigte Unterlagen
- Vorsorgeheft der Kinderuntersuchungen
- Impfausweis
- Facharztbefunde
Zu Beachten
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.
Gebühren
Keine.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 34 Abs. 4 und 5 - Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG)
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 23.03.2023