Steueridentifikationsnummer, Datenänderung und Bestätigung (Kundenzentren)
Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Die IdNr ersetzt die Steuernummer...
Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Die IdNr ersetzt die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Bei persönlicher Beantragung bitte Personalausweis/Reisepass mitbringen.
Für die Änderung von Personendaten/Korrektur von Fehlern:
- Es sind sachverhaltsaufklärende Unterlagen vorzulegen wie z. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden, Urkunde über Namensänderung.
- Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.
Zu Beachten
- Für die Erteilung/Vergabe einer Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.
- In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Auch Ihrem aktuellen Arbeitgeber liegt die Identifikationsnummer für den Lohnsteuerabzug grundsätzlich vor.
- Auskünfte (keine Vergabe!) zur Steueridentifikationsnummer erteilt auch das Finanzamt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Gebührenfrei
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 17.08.2022