Unauffindbarkeitsbescheinigungen
Die Unauffindbarkeitsbescheinigung wird zumeist von Anwälten zur Vorlage bei Gerichten benötigt. Inhalt: Die gesuchte Person ist unbekannt verzogen (unauffindbar). Der Begriff stammt aus den 50er Jahren. Er bezeichnete eine...
Die Unauffindbarkeitsbescheinigung wird zumeist von Anwälten zur Vorlage bei Gerichten benötigt. Inhalt: Die gesuchte Person ist unbekannt verzogen (unauffindbar). Der Begriff stammt aus den 50er Jahren. Er bezeichnete eine Gerichtsanforderung und hat sich danach eingebürgert. Offiziell ist die Unauffindbarkeitsbescheinigung eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz (BMG).
Zuständig ist der Standort für Einwohnerangelegenheiten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person zuletzt gemeldet war.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Vor- und Zuname der gesuchten Person
- Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
- evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft)
Zu Beachten
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
ca. 5 Minuten
Gebühren
Gebühr nach Bearbeitungsaufwand, mind. 16,50 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG), 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
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Letzte Aktualisierung: 06.12.2023