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Visaangelegenheiten für Touristen
Für die Beantragung eines Touristenvisums für die Bundesrepublik Deutschland wenden sich Ausländer, die noch im Ausland sind, an die Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
GRUNDSÄTZLICH:
- 1 biometrisch lesbares Passfoto aus neuester Zeit (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig. Muster - s. Link Bundesministerium des Innern)
- Gültiger Reise- bzw. Nationalpass
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Je nach Grund für die Visaverlängerung sind zusätzliche Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste) erforderlich.
Zu Beachten
Eine Verlängerung auf insgesamt bis zu 90 Tage ist nach dem sogenannten Visakodex nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, dringenden humanitären Gründen oder aufgrund von höherer Gewalt möglich.
Die Verlängerung eines bereits abgelaufenen Visums ist ausgeschlossen. Zuständig ist in diesem Fall die Behörde für Inneres - Einwohner-Zentralamt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Erwachsene: 60 EUR. Minderjährige: 30 EUR.
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Merkblatt: Visum bei Besuchsaufenthalten und Geschäftsreise, PDF, 16 KB, 2 Seiten
- Merkblatt: Visum für Au-Pair-Aufenthalt, 24 KB, 2 Seiten
- Merkblatt: Visum für den Ehegatten-Nachzug, 26 KB, 2 Seiten
- Merkblatt: Visum für den Kindernachzug, PDF, 27 KB, 2 Seiten
- Merkblatt: Visum für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, PDF, 38 KB, 2 Seiten
- Merkblatt: Visum zum Familiennachzug zu Deutschen, PDF, 54 KB, 2 Seiten
- Merkblatt: Visum zum Studieren, PDF, 16 kb, 2 Seiten
Links auf hamburg.de
- Aufenthalt / Niederlassung - Anträge (mehrsprachig)
- eAT - Elektronischer Aufenthaltstitel
- Einwohnerzentralamt - Informationen zum Ausländerrecht
- Zentrale Ausländerbehörde - Hamburg
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Touristenvisum Schengen-Visum Visum für Touristen
Letzte Aktualisierung: 28.11.2023
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