Wahlen, allgemein
„Wahl“ bezeichnet ein Verfahren, in dem durch Willensbildung Ämter oder Mandate zugewiesen werden. In Hamburg finden regelmäßig folgende Wahlen statt: - Bü...
„Wahl“ bezeichnet ein Verfahren, in dem durch Willensbildung Ämter oder Mandate zugewiesen werden. In Hamburg finden regelmäßig folgende Wahlen statt:
- Bürgerschaftswahl
- Bundestagswahl
- Europawahl
- Bezirksversammlungswahl
Die Wahlgeschäftsstellen der Bezirksämter sind für die Organisation der Wahlen in den Bezirken zuständig.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Organisation der Wahllokale und der Wahlhelfenden sowie die Bearbeitung der Anträge auf Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis.
- Für die Bearbeitung der Briefwahl und der Pflege des Wahlberechtigtenverzeichnisse werden sechs Wochen vor dem Wahltag Wahldienststellen eingerichtet.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
keine
Gebühren
keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
In Deutschland werden Wahlen nach den folgenden Wahlgrundsätzen durchgeführt:
allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Artikel 28 Grundgesetz (GG)
Art 28 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Artikel 38 Grundgesetz (GG)
Art 38 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Wahlangelegenheiten Europawahlen, allgemein Bürgerschaftswahlen, allgemein Bundestagswahlen, allgemein Bezirksversammlungswahlen, allgemein EU-Wahlen, allgemein Wählen, allgemein Ausstellung eines Wahlscheins (DOL) Wahlunterlagen (DOL) Stimmzettel (DOL) Wahlscheine (DOL) Wahlrecht Wahlen Wahltermin Wahlgeschäftsstelle Kreiswahlleitungen Bezirkswahlleitungen Kreiswahlleiter Kreiswahlleiterin Bezirkswahlleiter Bezirkswahlleiterin
Letzte Aktualisierung: 28.11.2023