Standplatzgenehmigung

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie müssen im Besitz eines Umsatzsteuerheftes sein.

Benötigte Unterlagen

  • Umsatzsteuerheft,
  • ggf. Nachweis über die Umsatzsteuerbefreiung

Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
  • Reisegewerbekarte
  • Sondernutzungserlaubnis
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.

 

Zu Beachten

Zulassung und Zuweisung eines Standplatzes erfolgt durch den Marktmeister vor Ort.

 

Fristen

Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Ihre Bewerbung für einen Standplatz als Tagesbewerber können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Dauer

Tageszulassung: 10-20 Minuten

Jahres- oder Saisonzulassung 4-6 Wochen

Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist von der Größe des Verkaufsstandes und vom Veranstaltungsort des Wochenmarktes abhängig.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage


  • Zulassungs- und Benutzungsordnung für Wochenmärkte

  • Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte

  • Gewerbeordnung (GewO)

  • Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten

  • Gebührenordnung für das Marktwesen


          Bei nicht öffentlich festgesetzten Märkten:


  •           Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

Formulare, Services & Links

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