Behördenfinder Standplatzgenehmigung
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Standplatzgenehmigung
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie müssen im Besitz eines Umsatzsteuerheftes sein.
Benötigte Unterlagen
- Umsatzsteuerheft,
- ggf. Nachweis über die Umsatzsteuerbefreiung
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte
- Sondernutzungserlaubnis
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Zu Beachten
Zulassung und Zuweisung eines Standplatzes erfolgt durch den Marktmeister vor Ort.
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Ihre Bewerbung für einen Standplatz als Tagesbewerber können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Dauer
Tageszulassung: 10-20 Minuten
Jahres- oder Saisonzulassung 4-6 Wochen
Gebühren
Die Höhe der Gebühren ist von der Größe des Verkaufsstandes und vom Veranstaltungsort des Wochenmarktes abhängig.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
- Zulassungs- und Benutzungsordnung für Wochenmärkte
- Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten
- Gebührenordnung für das Marktwesen
Bei nicht öffentlich festgesetzten Märkten:
- Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 29.11.2023
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