Wohnberechtigungsbescheinigungen
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer...
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Persönliches Erscheinen ist in der Regel notwendig, es kann aber auch jemand bevollmächtigt werden.
Die Wohnberechtigungsbescheinigungen sind nur im Hamburger Stadtgebiet gültig..
Wird ein Dringlichkeitsschein ausgestellt, so ist auch eine Wohnraumvermittlung möglich.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.
- Persönliches Erscheinen ist in der Regel notwendig, es kann aber auch jemand bevollmächtigt werden.
- Dringlichkeitsschein zusätzlich: mindestens drei Jahren mit alleiniger bzw. Hauptwohnung in Hamburg gemeldet
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag und für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung,
- Personaldokumente aller zum Haushalt gehörenden Personen
- evtl. Heiratsurkunde
- aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich (z.B.ärztl. Atteste, Schwangerschaftsbescheinigung/Mietvertrag u.a.).
Darüber hinaus gehende Nachweise werden bei Bedarf abgefordert, bitte geben Sie auf dem Antrag dafür Ihre Telefonnummer an.
Zu Beachten
Einen Dringlichkeitsschein kann nur erhalten, wer seit mindestens drei Jahren mit alleiniger bzw. Hauptwohnung in Hamburg gemeldet ist.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Der Antragsteller erhält die Wohnberechtigungsbescheinigung schnellstmöglich, wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Gebühr direkt bezahlt wird.
Gebühren
Je nach Einzelfall 9-20 EUR.
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Antrag auf Wohnberechtigungsbescheinigung (nicht Dringlichkeitsschein)-barrierefrei, PDF,143 KB,2 S.
- Einkommenserklärung (zur Wohnberechtigungsbescheinigung), PDF, 298 KB, 2 Seiten - barrierefrei
- Merkblatt: Wohnungssuchende - barrierefrei, PDF, 142 KB, 3 Seiten
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 06.06.2023