Wohngeld (Mietzuschuss)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es: als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes, als Lastenzuschuss für Eigentümer eines...
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes,
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der für die Wohnadresse, für die das Wohngeld beantragt werden soll, zuständigen Wohngelddienststelle. In Hamburg sind die Sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter zuständig.
Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
- Mieter einer Wohnung,
- Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
- Bewohner eines Heimes,
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehrere Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen,
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann,
- Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
Wohngeld wird am 1. Werktag eines Monats ausgezahlt.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld,
- Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass bzw. Aufenthaltsbescheinigung - mit Meldebestätigung),
- Mietvertrag,
- letzte Mietänderung,
- aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlbeleg),
- Kaltwasserabrechnung,
- Einkommensnachweise.
Weitere Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Zu Beachten
Hinweis zum Heizkostenzuschuss:
Haushalte, die im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss.
Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:
- bei einer Person 270 Euro
- bei zwei Personen 350 Euro
- für jede weitere Person 70 Euro
Zusätzliche Informationen zum Heizkostenzuschuss im Kontext Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) finden Sie unter dem Link „Heizkostenzuschuss: Informationen und FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“.
Fristen
Ein Antrag gilt ab dem Monat des Eingangs in der Dienststelle.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Durchschnittlich einen Monat.
Gebühren
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Änderungsmitteilung Wohngeld - barrierefrei (PDF, 401 KB, 2 Seiten)
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss), barrierefrei (PDF, 581 KB, 6 Seiten)
- Broschüre: Erläuterungen zum Antrag Lastenzuschuss, PDF, 56 KB, 4 Seiten
- Formular: Verdienstbescheinigung, barrierefrei, PDF, 1,22 MB, 3 Seiten
- Wohngeld für Studierende und Auszubildende (pdf, 2 Seiten, 116 KB)
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 07.08.2022