Behördenfinder Zweckentfremdung von Wohnraum, Anzeige und Genehmigung
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Zweckentfremdung von Wohnraum, Anzeige und Genehmigung
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine genehmigungsfreie Zweckentfremdung innerhalb eines Zeitfensters von acht Wochen ist eine Nutzungsberechtigung über regulären Wohnraum (Hauptwohnung). Für Nebenwohnungen ist eine Genehmigung vom ersten Tag der zweckfremden Nutzung erforderlich.
Vor Aufnahme einer zweckfremden Nutzung ist eine Prüfung und ggfls. Antragstellung bei und durch die zuständige Behörde erforderlich. Ggfls. muss als Voraussetzung für eine Genehmigung ein öffentliches oder privates Interesse oder die Schaffung von Ersatzwohnraum innerhalb Hamburgs nachgewiesen werden. Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Vor Aufnahme einer zweckfremden Nutzung ist eine Prüfung und ggfls. Antragstellung bei und durch die zuständige Behörde erforderlich. Ggfls. muss als Voraussetzung für eine Genehmigung ein öffentliches oder privates Interesse oder die Schaffung von Ersatzwohnraum innerhalb Hamburgs nachgewiesen werden. Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Benötigte Unterlagen
Antrag, Eigentumsnachweise, Nachweise über die Anerkennung eines öffentlichen oder privaten Interesses, bzw. Baugenehmigung über zusätzlich geschaffenen Wohnraum
Zu Beachten
Die Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzer zur nicht dauerhaften Wohnnutzung ist ab einer Nutzungsdauer von mehr als 56 Tagen pro Jahr – wenn keine Genehmigung vorliegt – eine rechtswidrige Zweckentfremdung. Dies gilt sowohl für Mietwohnungen als auch für Eigentumswohnungen und unabhängig davon, ob die Überlassung des Wohnraums gewerblich, zum „Selbstkostenpreis“ oder unentgeltlich erfolgt.
Werden Leerstände von über 4 Monaten oder gewerbliche Nutzungen von Wohnraum festgestellt, können diese zur Überprüfung gemeldet werden. Die Bezirksämter gehen den Hinweisen nach.
Werden Leerstände von über 4 Monaten oder gewerbliche Nutzungen von Wohnraum festgestellt, können diese zur Überprüfung gemeldet werden. Die Bezirksämter gehen den Hinweisen nach.
Fristen
Prüfung / Beratung durch die zuständige Behörde vor Aufnahme der zweckfremden Nutzung.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
4-6 Wochen (sofern alle Unterlagen vorliegen).
Gebühren
530 - 19.888 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz - HmbWoSchG
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 10.08.2022
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