Landesbetrieb Verkehr
Parkerleichterung für Schwerbehinderte (blauer Ausweis)
Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) erhalten auf Antrag vom LBV die Genehmigung, mit einem Fahrzeug bestimmte Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen. Dies...
Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) erhalten auf Antrag vom LBV die Genehmigung, mit einem Fahrzeug bestimmte Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen.
Dies beinhaltet:
- zeitlich befristetes Parken im eingeschränkten Haltverbot
- zeitlich befristetes Parken im Zonenhaltverbot
- Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen über die zeitliche Begrenzung hinaus
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- zeitlich befristetes Parken an Bewohnerparkplätzen
- Parken an Parkplätzen mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol)
Bei dem blauen Ausweis handelt es sich um einen EU einheitlichen Ausweis.
Adresse und Kontakt
Adresse
Landesbetrieb Verkehr
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg
Raum: Haus D I. OG
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo+Mi 7-14, Di+Do 7-18, Fr 7-12 Uhr, keine Terminbuchung notwendig
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (Verkehrsamt)
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind)
- Schwerbehinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- ein aktuelles Foto (nicht älter als 3 Monate) in den Maßen 35x45 mm, das Foto muss nicht biometrisch sein und wird erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres benötigt
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder BL (blind),
- ggf. eine Vollmacht, sollte die Aushändigung an Dritte erfolgen sowie dessen Ausweis
- Wenn vorhanden, alter Parkausweis und Ausnahmegenehmigung im Original.
Zu Beachten
Der Antrag kann auch formlos auf dem Postweg gestellt werden. Der Ausweis wird dann per Post übersandt. In diesem Fall muss eine Kopie des Personal- und Schwerbehindertenausweises übermittelt werden.
Die Parkausweise gelten maximal 5 Jahre. Die Frist verkürzt sich, wenn der Schwerbehindertenausweis eine kürzere Gültigkeit hat. Der Parkausweis wird nicht verlängert. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Der blaue Ausweis wird in der EU anerkannt. Eine Nutzung außerhalb der EU sollte zuvor bei der zuständigen ausländischen Vertretung geklärt werden.
Öffnungszeiten:
Landesbetrieb Verkehr, Transport- und Genehmigungs-Management /LBV TGM), Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg
Mo-Do 08.30 Uhr - 15.00 Uhr
Fr 08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
sofort, sofern alle Unterlagen vollständig sind.
Gebühren
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 28.06.2022