Terminvereinbarung erforderlich

Bezirksamt Eimsbüttel

Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Sie erhalten eine Unterweisung zum ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmitteln.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Gesundheit
Belehrungen nach dem IfSG
Grindelberg 62-66 20144 Hamburg

Raum: 367

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Öffnungszeiten

Vorherige Terminvereinbarung über die obige E-Mail-Adresse ist erforderlich.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Persönliches Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie sind in Hamburg gemeldet oder
  • Ihre Arbeitsstelle ist in Hamburg (schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers ist erforderlich)

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  • Jugendliche unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten;
  • Schulpraktikanten: eine Praktikumsbescheinigung der Schule
  • bei Wohnsitz außerhalb von Hamburg: schriftlicher Nachweis vom Arbeitgeber

Zu Beachten

Das Bezirksamt Eimsbüttel ist für alle Bezirke in Hamburg zuständig.

Persönliches Erscheinen
 ist in jedem Fall erforderlich.

Für Einzelpersonen besteht die Möglichkeit online einen Termin zur Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zu buchen (siehe oben: Schaltfläche "Termin buchen").
Für Gruppenbuchungen ist die Kontaktaufnahme per E-Mail (siehe Kontaktdaten) erforderlich.

Sie haben auch die Möglichkeit, die  Belehrung durch einen niedergelassenen Arzt durchführen zu lassen (keine Gebührenbefreiung). Sofern Sie dieses Angebot annehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der jeweiligen Arztpraxis (siehe Formulare und Downloads).

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Eine Belehrung dauert ca. 20-30 Min. (Filmlänge) + Wartezeit. Das Gesundheitszeugnis wird danach ausgestellt.

Gebühren

29,00 EUR. Eine Befreiung von der Gebühr ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.

Die Ausstellung einer Zweitschrift (Gebühr: 12,50 EUR) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind vor Ort abzuklären.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Hinweise zur Zahlungsart

Ausschließlich diese Zahlungsarten sind möglich.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Alle Personen, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis). Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist ein Leben lang gültig. Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen von ihrem Arbeitgeber am 1. Arbeitstag und danach regelmäßig alle 2 Jahre über Hygienevorschriften belehrt werden. Beim Wechsel des Arbeitsplatzes muss die Belehrungsbescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

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