Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Staatliche Anerkennung einer Privathochschule

Sofern Sie eine Hochschule gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, ist dies die richtige Leistung für Sie.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Wenn Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an das Postfach: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de.

Benötigte Unterlagen

Art und Anzahl der Unterlagen sind einzelfallabhängig (Gutachten Akkreditierungsagentur, Testat Wirtschaftsprüfer, Studien- und Prüfungsordnungen, etc.). Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch (Kontakt unter "Voraussetzungen").
 

Fristen

k.A.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Circa. eineinhalb Jahre; ab Eingang des vollständigen Antrags ca. 6 Monate

Gebühren

5.000 - 20.000 EUR

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 114 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV33P114



§ 115 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV37P115



§ 116 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV31P116

Beschreibung der Leistung

Sofern Sie eine Hochschule gründen und staatlich anerkennen lassen möchten, stehen wir Ihnen bereits zu Beginn des Vorhabens als Ansprechpersonen zur Verfügung. Da das Verfahren sehr komplex sowie zeit- und kostenintensiv ist, bitten wir Sie um eine möglichst rechtzeitige Kontaktaufnahme, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen.
Kontakt: hochschulen_zwei@bwfgb.hamburg.de 

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Hamburger Straße 37 22083 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

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