Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Erlaubnis von Hundeschulen

Das Betreiben einer Hundeschule bedarf nach §11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis. Zuständig sind die Amtstierärzte in den Verbraucherschutzämter der Bezirksämter.

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen in den Verbraucherschutzämter der Bezirke. Ansprechpartner in den Verbraucherschutzämtern sind die dort tätigen Amtstierärzte

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Bitte telefonisch erfragen

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Billstraße 80a 20539 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

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