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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Erlaubnis von Hundeschulen
Das Betreiben einer Hundeschule bedarf nach §11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis. Zuständig sind die Amtstierärzte in den Verbraucherschutzämter der Bezirksämter.
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen in den Verbraucherschutzämter der Bezirke. Ansprechpartner in den Verbraucherschutzämtern sind die dort tätigen Amtstierärzte
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Bitte telefonisch erfragen
Formulare, Services & Links
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Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Billstraße 80a 20539 Hamburg
E-Mail senden
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Suchwörter: Hundeschulen, Anerkennung Hundetrainer Hundetrainer Ausbildung §11-Erlaubnis Tierschutzgesetz
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024