Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen gemäß Signaturgesetz
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Die Bundesnetzagentur erkennt eine natürliche oder juristische Person auf Antrag als Prüf- und Bestätigungsstelle an. Folgende Nachweise sind zu erbringen: Erforderliche Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde.
Zu Beachten
Geprüfte und bestätigte Signaturanwendungskomponenten verfügen über eine nachgewiesene Sicherheit. Nur durch den Einsatz geprüfter und bestätigter Signaturanwendungskomponenten können auch qualifizierte elektronische Signaturen mit Anbieter-Akkreditierung erzeugt werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
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Adresse und Kontakt
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Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Canisiusstraße 21 55122 Mainz
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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024