Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn

Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen gemäß Signaturgesetz

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Die Bundesnetzagentur erkennt eine natürliche oder juristische Person auf Antrag als Prüf- und Bestätigungsstelle an. Folgende Nachweise sind zu erbringen: Erforderliche Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde.

Zu Beachten

Geprüfte und bestätigte Signaturanwendungskomponenten verfügen über eine nachgewiesene Sicherheit. Nur durch den Einsatz geprüfter und bestätigter Signaturanwendungskomponenten können auch qualifizierte elektronische Signaturen mit Anbieter-Akkreditierung erzeugt werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Bitte telefonisch erfragen

Adresse und Kontakt

Adresse

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Canisiusstraße 21 55122 Mainz

Telefonnummer

+49 6131 182210

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