Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
Wenn Sie in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union (EU), in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz als Anwältin oder Anwalt tätig...
Wenn Sie in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union (EU), in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz als Anwältin oder Anwalt tätig sind, können Sie die Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt beantragen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Valentinskamp 88 20355 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S1/S2/S3 Stadthausbrücke, U3 Rathaus, U2/U1/U4/S-Bahnen/Busse X3/4/5/19 Jungfernstieg
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie sind bereits zugelassene/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Ihrem Herkunftsstaat (in der Europäischen Union/Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz) .
- Sie haben einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage eingereicht.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Nachweis einer Bescheinigung aus dem Herkunftsstaat
- Nachweis über Vorstrafen
- Nachweis über die Geburtsurkunde
- Nachweis über den akademischen Grad
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über die Gebührenzahlung
Zu Beachten
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Ihre Unterlagen werden bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer bearbeitet und auf Vollständigkeit geprüft.
- Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, dann wird der Aufnahmeantrag abgelehnt.
- Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, wird die Rechtsanwaltskammer die fehlenden Unterlagen nachfordern.
- Wenn Sie die geforderten Unterlagen nicht nachreichen, wird Ihr Aufnahmeantrag abgelehnt.
- Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und einer Aufnahme nichts entgegensteht, wird der Aufnahme zugestimmt.
- Sie erhalten die Zulassungsurkunde per Post.
Dauer
Bitte ggfs. bei der Rechtsanwaltskammer erfragen.
Gebühren
100 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen einen möglichen Ablehnungsbescheid können Sie bei dem zuständigen Anwaltsgerichtshof innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder mittels eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen ist, über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach Klage erheben (laut §§46a, Absatz 2, 112 a Absatz 1, 112 c Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO, in Verbindung mit § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Es besteht Vertretungszwang, das heißt, Sie müssen sich hierfür durch einen Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin vertreten lassen (laut § 112c Absatz 1 BRAO, § 67 Absatz 4 VwGO).
Rechtsgrundlage
§ 3 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/eurag/__3.html
§ 4 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eurag/__4.htm
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
https://www.gesetze-im-internet.de/brao/BJNR005650959.html
Berufsordnung der Rechtsanwaltschaft in Deutschland
https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/bora-stand-01.07.15.pdf en.
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt aufgenommen werden, dürfen Sie unter der Berufsbezeichnung, die Sie auch in Ihrem Herkunftsstaat führen dürfen, in Deutschland arbeiten. Ohne die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer ist dies in Deutschland nicht erlaubt.
Auch wenn Sie aufgenommen werden, dürfen Sie nicht die Bezeichnung „europäische Rechtsanwältin bzw. "europäischer Rechtsanwalt“ führen und auch nicht damit werben.
In der Regel müssen Sie alle drei Jahre nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwältin oder Anwalt zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäische Rechtsanwältin bzw. europäischer Rechtsanwalt in Deutschland wieder entzogen.
Falls anderweitige Gründe eintreten, warum Sie nicht mehr als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein dürfen, sind Sie verpflichtet, diese Gründe der Rechtsanwaltskammer mitzuteilen.
Suchwörter: Europäische Rechtsanwälte, Aufnahme EuRAG-Anwälte, Aufnahme
Letzte Aktualisierung: 31.01.2023