Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Ausnahmegenehmigung für das Betäuben von Tieren mit Betäubungspatrone

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Für das Betäuben mit Betäubungspatronen durch andere Personen als Tierärzte ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Zuständig sind die Verbraucherschutzämter in den Bezirken.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Lebensmittelsicherheit
Billstraße 80a 20539 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

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