Handwerkskammer Hamburg
Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
Sie könnten den Wunsch haben, den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufzunehmen. In diesem Fall, müssen Sie dies unverzüglich der...
Sie könnten den Wunsch haben, den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufzunehmen. In diesem Fall, müssen Sie dies unverzüglich der für den Betriebsort zuständigen Handwerkskammer unverzüglich anzeigen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Handwerksmäßige Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gemäß Anlage B zur Handwerksordnung (HwO).
- Für die Anmeldung benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis oder Meistertitel.
Benötigte Unterlagen
- Personaldokument
- Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten (bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit)
- aktueller Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag (bei juristischen Personen)
- Eingetragene Unternehmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (zum Beispiel GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ein.
- gegebenenfalls weitere Unterlagen gemäß § 20 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)
Zu Beachten
Fristen
Anzeige der Gewerbetätigkeit: unverzüglich bei Beginn der Tätigkeit
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie stellen bei der Handwerkskammer Hamburg den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- Es besteht die Möglichkeit, das Verfahren über eine Einheitliche Stelle wie zum Beispiel den für den Betriebsort zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln.
- Nach Prüfung durch die Handwerkskammer erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- Über die Eintragung stellt Ihnen die Handwerkskammer eine Bestätigung (Gewerbekarte) aus.
Dauer
Die Bearbeitung dauert maximal 3 Monate nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen (vergleiche § 10 Absatz 1 Handwerksordnung).
Gebühren
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Keine
Rechtsgrundlage
Bezeichnung: § 18 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html
Bezeichnung: § 19 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__19.html
Bezeichnung: § 20 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__20.html
Bezeichnung: Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html
Bezeichnung: Anlage D der Handwerksordnung (Datenschutz)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_d.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Eintragung in die Handwerksrolle / in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke
- Formular: Eintragung in die Handwerksrolle / in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke-englisch
- Formular: Niederlassungserklärung - mit englischer Anleitung, PDF, 435 KB, 1 Seite
- Formular: Niederlassungserklärung, PDF, 435 KB, 1 Seite
Links auf hamburg.de
Links im Internet
- § 18 Handwerksordnung (HwO)
- § 19 Handwerksordnung (HWO)
- § 20 Handwerksordnung (HwO)
- Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
- Anlage D der Handwerksordnung (Datenschutz)
- Handwerkskammer Hamburg
- Informationen über die zuständige Handwerkskammer (Initiative aller Handwerkskammern in Deutschland)
- Informationen über Gewerbe der Handwerksordnung (Zentralverband des Deutschen Handwerks)
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen – je nach Handwerkskammer – als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.
Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist.
Nach Anzeige des handwerksähnlichen Gewerbes stellt Ihnen die Handwerkskammer Hamburg eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (Gewerbekarte) aus. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
Adresse und Kontakt
Adresse
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12 20355 Hamburg
Raum: Servicecenter
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz
Suchwörter: Handwerksähnliches Gewerbe, Eintragung Zulassungsfreies Handwerk, Eintragung Gewerbe Hochbau Sticker Fleischer Appreteure Asphaltierer Ausbeiner Ausstattungsmaler Bestatter Betrieb Änderungsschneider Baufertigteilen Bautentrocknungsgewerbe Betonbohrer Bodenleger Bogenmacher Brauer Bügelanstalten Bürstenmacher Cembalobauer Daubenhauer Dekateure Dekorationsnäher Dekorationszwecke Drucker Edelsteingraveure Edelsteinschleifer Einbau Eisenflechter Fahrzeugverwerter Feinoptiker Feintäschner Flechtwerkgestalter Fleckteppichhersteller Fleischzerleger Flexografen Fotografen Fuger Galvaniseure Gebäudereiniger Geigenbauer Gerber Getränkeleitungsreiniger Glasmaler Goldschmiede Graveure Handdrucker Handschuhmacher handwerksähnlich Handzuginstrumentenmacher Herstellung Holzbildhauer Holzblasinstrumentenmacher Holzblockmacher Holzreifenmacher Holzschindelmacher Holzschuhmacher Innerei Kabelverleger Kanalreiniger Keramiker Klavierbauer Klavierstimmer Klöppler Korbgestalter Kosmetiker Kunststopfer Kürschner Kuttler Lampenschirmhersteller Mälzer Maskenbildner Maßschneider Metallbildner Metallblasinstrumentenmacher Metallgießer Metallpolierer Metallsägen Metallschleifer Modellbauer Modisten Muldenhauer Müller Pinselmacher Plisseebrenner Porzellanmaler Posamentierer Rammgewerbe Requisiteure Rohrreiniger Sattler Schärfer Schirmmacher Schlagzeugmacher Schneidwerkzeugmechaniker Schnellreiniger Schuhmacher Segelmacher Siebdrucker Silberschmiede Sonderanfertigung Speiseeishersteller Steindrucker Stoffmaler Stricker Tankschutzbetriebe Teppichreiniger Textil Textilgestalter Textilreiniger Theaterkostümnäher Theatermaler Theaterplastiker Uhrmacher Vergolder Wachszieher Weber Weinküfer Zupfinstrumentenmacher Anschlussarbeiten Betonschneider Drahtgestellen Holz- und Bautenschützer Holz-Leitermacher Schuhreparaturen zulassungsfreie
Letzte Aktualisierung: 04.12.2023