Pfandleihgewerbe, Erlaubnis
Wer das Geschäft einer Pfandleiherin/eines Pfandleihers oder einer Pfandvermittlerin/eines Pfandvermittlers betreibt, benötigt eine Erlaubnis. Pfandleiher gewähren Gelddarlehen und erhalten als Sicherheit eine bewegliche...
Wer das Geschäft einer Pfandleiherin/eines Pfandleihers oder einer Pfandvermittlerin/eines Pfandvermittlers betreibt, benötigt eine Erlaubnis. Pfandleiher gewähren Gelddarlehen und erhalten als Sicherheit eine bewegliche Sache oder Wertpapiere als Faustpfand. Für das Darlehen werden Kosten und Zinsen in Rechnung gestellt. Die Kosten, die berechnet werden dürfen, sind in der Pfandleiherverordnung festgelegt. Pfandvermittler gewähren einen Vorschuss und erhalten dafür die Pfandgegenstände, die dann in eigenem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet werden.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Persönliches Erscheinen erforderlich
Nein
Gebühren
150 EUR bis 250 EUR, bei Antragstellung zu entrichten.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 34 Gewerbeordnung (GewO)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Erlaubnis Pfandleihe - mit englischer Anleitung, PDF, 445 KB, 3 Seiten
- Formular: Erlaubnis Pfandleihe, PDF, 445 KB, 3 Seiten
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Pfandvermittlerbetriebe, Erlaubnis Pfandleiher, Erlaubnis
Letzte Aktualisierung: 28.06.2022