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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten, Tätigkeitsaufnahme
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Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Bauordnung und Hochbau
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156/252 Dratelnstraße
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
nicht angegeben
Benötigte Unterlagen
Bitte telefonisch erfragen.
Zu Beachten
Telefon Geschäftszimmer: +49 40 428 40-2233
Fristen
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Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
nicht angegeben
Gebühren
Bitte telefonisch erfragen.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
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Formulare, Services & Links
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Beschreibung der Leistung
Die Hersteller und Anwender haben vor der erstmaligen Durchführung der Tätigkeiten nach § 1 Abs. 1 HABauVO (Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten) und danach für Tätigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 und 6 in Abständen von höchstens 3 Jahren und § 1 Abs. 1 Nr. 4 in Abständen von höchstens 5 Jahren gegenüber einer nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 LBauO anerkannten Prüfstelle nachzuweisen, dass sie über die vorgeschriebenen Fachkräfte und Vorrichtungen verfügen.
Suchwörter: Bauproduktehersteller, Tätigkeitsaufnahme Bauartenanwender, Tätigkeitsaufnahme
Letzte Aktualisierung: 13.08.2022