Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Als Prüfsachverständige und Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen

Sie möchten sich als Prüfsachverständige bzw. Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen?

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für einen Antrag sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Diese Punkte hier im Einzelnen aufzulisten, hätte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Überblick erhalten Sie beim Punkt "erforderliche Unterlagen".

Benötigte Unterlagen

Der Antrag muss unter anderem die folgenden Unterlagen enthalten:

  •          Antrag
  •          Lebenslauf
  •          Zeugnisse
  •          Führungszeugnis
  •          Nachweis des Geschäftssitz und eventuell Niederlassungen
  •          Nachweise zu besonderen Voraussetzungen

Weitere Details zu den Antragsunterlagen sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt (siehe mittels Internet-Link).

Zu Beachten

Die Anerkennung wird bei der Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.

Fristen

keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. 

Dauer

Das Anerkennungsverfahren dauert circa 3 Monate.

Gebühren

150 EUR

Zahlungsarten

  • Rechnung

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Ein Widerspruch ist binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.

Rechtsgrundlage

§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen

(Prüfverordnung - PVO)

Beschreibung der Leistung

Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau beantragen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Nagelsweg 37-39 20097 Hamburg

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3, Hammerbrook

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