Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Als Prüfsachverständige und Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen
Sie möchten sich als Prüfsachverständige bzw. Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau anerkennen lassen?
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für einen Antrag sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt. Diese Punkte hier im Einzelnen aufzulisten, hätte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einen Überblick erhalten Sie beim Punkt "erforderliche Unterlagen".
Benötigte Unterlagen
Der Antrag muss unter anderem die folgenden Unterlagen enthalten:
- Antrag
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Führungszeugnis
- Nachweis des Geschäftssitz und eventuell Niederlassungen
- Nachweise zu besonderen Voraussetzungen
Weitere Details zu den Antragsunterlagen sind auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt (siehe mittels Internet-Link).
Zu Beachten
Die Anerkennung wird bei der Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Hamburg widerrufen.
Fristen
keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist auf unserer Internetseite im dortigen „Merkblatt zur Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfingenieurinnen“ aufgeführt.
Dauer
Das Anerkennungsverfahren dauert circa 3 Monate.
Gebühren
150 EUR
Zahlungsarten
- Rechnung
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Ein Widerspruch ist binnen eines Monats nach dem Bescheid möglich.
Rechtsgrundlage
§ 6 der Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen
(Prüfverordnung - PVO)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
- Aufgaben und Anerkennung von Prüfingenieurinnen
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Kontakt
- Einheitlicher Ansprechpartner
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau beantragen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Nagelsweg 37-39 20097 Hamburg
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9.30-11.30, 13-14
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3, Hammerbrook
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024