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Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der...
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Bescheinigung in Steuersachen, Führungszeugnis für Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handelsregisterauszug, Miet- bzw. Kaufvertrag
Zu Beachten
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
365 EUR bis 465 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Formulare, Services & Links
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Erotik-Show, Erlaubnis Peep-Show, Erlaubnis Video-Peep-Show, Erlaubnis Striptease, Erlaubnis Tabledance, Erlaubnis Erlaubnis Personenschaustellung Poledance Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023
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