Behördenfinder Osterfeuer auf öffentlichen Flächen
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Osterfeuer auf öffentlichen Flächen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Osterfeuer auf PRIVATEM Gelände sind NICHT genehmigungspflichtig, ABER es ist die Feuerwehr zu befragen (Rettungswege, Brandschutz und Immissionsschutz sind zu beachten, siehe auch Link - Merkblatt Osterfeuer -). Für die Veranstaltung eines Osterfeuers auf ÖFFENTLICHEM Grund muss eine GENEHMIGUNG beantragt werden.
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Letzte Aktualisierung: 03.02.2023
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