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Deutsche Flugsicherung GmbH
Erlaubnisse zum Steigenlassen von Luftballons
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Öffentliche Verkehrsanbindung
S1, Busse X95/292/392 Hamburg Airport
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Online-Antragsformular, siehe Links
Zu Beachten
Bitte beachten Sie, dass der Aufstieg von Luftballons im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze nicht gestattet ist.
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Suchwörter: Luftballons, Erlaubnisse zum Steigenlassen Steigenlassen von Luftballons, Erlaubnisse Himmelslaterne
Letzte Aktualisierung: 22.09.2023