Familienkasse Nord
Kindergeld
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur...
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, wenn sie
- in Deutschland einen Wohnsitz haben
- oder sich hier gewöhnlich aufhalten.
- es sich in einer Berufsausbildung befindet
- oder einen Bundesfreiwilligendienst absolviert
- oder wenn es keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat (unter bestimmten Voraussetzungen).
Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-18 Uhr (tel. Kontaktzeiten).
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Die Postanschrift lautet: Familienkasse Nord, 20069 Hamburg.
Achtung:
Seit dem 01.07.2020 ist die Zuständigkeit der Kindergeldzahlung für Beschäftigte des hamburgischen öffentlichen Dienstes auf die Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Nord - übergegangen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Persönliches Erscheinen erforderlich
Nein
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§§ 62 ff. Einkommensteuergesetz (EStG)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Links im Internet
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Letzte Aktualisierung: 07.08.2022