Behörde für Inneres und Sport

Zentrale Ausländerangelegenheiten

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Inneres und Sport
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42899-2288

Öffnungszeiten

Mo-Di 8-13 Uhr, Do-Fr 8-13 Uhr - Mittwoch geschlossen

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Persönliche Vorsprachen im Dienstgebäude Hammer Straße sind aufgrund der pandemischen Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 durch den Erreger SARS-CoV-2 ("Corona-Virus") nicht erforderlich und sollten nur in Notfällen oder mit Termin erfolgen. 

Folgende Verfahrensabläufe gelten daher bis auf weiteres:

  • Inhaber/-innen von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, oder sonstigen aufenthaltsrechtlichen Dokumenten (z.B. Fiktionsbescheinigungen), deren Gültigkeit in Kürze abläuft, erhalten eine Bescheinigung über den Fortbestand der Rechtmäßigkeit. Gleichzeitig wird mit dieser Bescheinigung ein Vorsprachetermin in einigen Wochen mitgeteilt.
  • Eine Zustellung der Bescheinigung erfolgt derzeit per Brief
  • Erfolgt aufgrund des Gültigkeitsablaufs des bislang gültigen Dokuments ein Aufsuchen des Einwohner-Zentralamtes, wird die Bescheinigung im Eingangsbereich ausgestellt
  • Das bisherige Dokument über das Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet gilt nur in Verbindung mit der Bescheinigung bis zum Vorsprachetermin fort.
  • Dies gilt auch für alle Nebenbestimmungen zu Ihrem Dokument (z.B. Art und Umfang einer erlaubten Erwerbstätigkeit).
  • Reisen ins Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind nur mit einem noch gültigen Aufenthaltstitel möglich.

Öffentliche Verkehrsanbindung

U1/S1/S11/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Die Zentrale Ausländerbehörde ist für die aufenthaltsrechtlichen Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Hamburgs zuständig, deren Aufenthalt nicht gesichert ist (z.B. Asylbewerber oder Inhaber einer sog. Duldung).  Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis sowie EU-Bürger wenden sich bitte an die Ausländerdienststellen der Bezirksämter (siehe unten).

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