Behörde für Inneres und Sport
Apostillen für das Ausland
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Adresse und Kontakt
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Terminbuchung erforderlich! WICHTIG: Nach der Terminbuchung senden Sie uns eine E-Mail mit Anlage Ihres(r) Dokumente(s) als Scan oder Foto zu. m2511@amtfuermigration.hamburg.de
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/S1/S11/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgestellt wurden.
Bearbeitung mit Termin
- Bitte Termin Online buchen!
- Wollen Sie sicher gehen, dass Ihr Anliegen zum Termin bearbeitet werden kann!
Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins zu.
Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins an.
- m2511@amtfuermigration.hamburg.de
- Bitte senden Sie Ihr Dokument mit Angabe des Bestimmungslandes, Ihrer Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse an unsere Postadresse.
- Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen senden Sie zur Vorabprüfung Ihrer Dokumente eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto an hiesige Behörde.
Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie keinen Termin wünschen, sondern sich Ihr Dokument auf dem Postweg befindet.
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
M251
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg
Allgemeine Voraussetzungen
- Es handelt sich um ein Original bzw. Abschrift einer öffentlichen Urkunde der allgemeinen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) z.B. Standesamt, Kundenzentrum, Finanzamt, staatliche anerkannte Schulen Hamburgs
- Ihr Dokument hat keine Zweckbindung.
- z.B. Geburtsurkunde (Nur zur Beantragung von Elterngeld)
- Ihr Dokument ist von einer berechtigten Person der FHH unterschrieben.
- Die Unterzeichnende Person der FHH ist hiesiger Behörde bekannt.
- Es können nur die gebuchten Dienstleistungen zum Termin bearbeitet bzw. angenommen werden.
Benötigte Unterlagen
- Die in Hamburg ausgestellte Urkunde(n) im Original.
- Terminbuchungsnachweis
- Ausweisdokument
- EC-Karte bzw. Kreditkarte (Barzahlung nur in Ausnahmefällen möglich)
Zu Beachten
Bei Übersetzungen
- Der Dolmetscher/Übersetzer muss in Hamburg beeidigt worden sein. Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden!
- www.justiz-dolmetscher.de (Hier die Sprache und das Bundesland angeben)
- Erstellung von beglaubigten Abschriften mit Apostille bzw. Vorbeglaubigung
(Abschriften werden nur für den internationalen Gebrauch gefertigt.) - Originale sind zum Termin mitzubringen.
- Hierzu gehören z.B. deutsche Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) oder hamburgische Abschlusszeugnisses von Schulen/Universitäten mit staatlicher Anerkennung in der FHH (z.B. Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis).
- Wir empfehlen, dass Sie Ihr(e) Dokument(e) von der ausstellenden Behörde (Bsp. Bachelor-Urkunde der Univerität Hamburg) eine Abschrift fertigen lassen.
- Nur im Ausnahmefall fertigt auch hiesige Behörde Ihre Abschrift.
Senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Anlage des Originals zu. Ihr(e) Dokumente müssen bei der ausstellenden Behörde geprüft werden, bevor eine Abschrift durch hiesige Behörde gefertigt werden darf. - Abschriften von laufenden Registern sind nicht zulässig (z.B. standesamtliche Urkunden, Meldebescheinigungen) - Bitte wenden Sie sich an die ausstellende Stelle (Bsp. Standesamt Hamburg-Mitte)!
- Wichtig bei Endbeglaubigung, bzw. Apostille für Bundesurkunden
Diese werden ab dem 01.01.2023 durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) durchgeführt. - Beglaubigten Abschriften akzeptiert das BfAA nur, wenn diese von der ausstellenden Behörde in Hamburg bzw. in Ausnahmefällen vom Amt für Migration durchgeführ wurden.
- Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare - (Zuständig ist hier der Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten in Hamburg). Hierzu nutzen Sie bitte den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
- Urkunden anderer Bundesländer
- Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung - z.B. für Führungszeugnisse
Ab 01.01.2023 ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. (siehe Links) - Privatrechtliche Dokumente - z.B. Vollmacht (Bitte wenden Sie sich ein in Hamburg ansässigen Notar, zwecks einer notarielle Beglaubigung). Anschließend suchen Sie das Landgericht Hamburg auf. Bitte nutzen Sie hier den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
- Übersetzungen - Dolmetscher nicht in Hamburg beeidigt
Fristen
Bitte informieren Sie sich zur Gültigkeit der Auslandsglaubhaftmachung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt Diese sein darf.
Hiesiger Behörde sind die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug nicht bekannt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Bitte Termin Online buchen!
- Wollen Sie sicher gehen, dass Ihr Anliegen zum Termin bearbeitet werden kann!
Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins zu.
Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins an.
- m2511@amtfuermigration.hamburg.de
Notwendige Angaben im Anschreiben:
- Bestimmungsland der Urkunde z.B. Russland
- Anschrift
- E-Mail und Telefonnummer
Dauer
Bei persönlicher Vorsprache in der Regel (je nach gebuchter Dienstleistung) vier bis sechs Dokumente sofort.
Im schriftlichen Verfahren innerhalb Deutschlands in der Regel ca. zehn Tage nach Posteingang in der Behörde bearbeitet zurück.
Gebühren
Gebühren bei Vorsprache:
Stand: 13.12.2022
- je Apostille – 13 €
- je Vorbeglaubigung – 9 €
- je Übersetzerstempel – 5 € (ab 01.01.2023 plus 19% USt)
- Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 €
- Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite
- Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €
- Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €
Abweichende Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):
- je Apostille – 32 €
- je Vorbeglaubigung – 28 €
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
Zahlungsarten
- Girocard
- Rechnung
Hinweise zur Zahlungsart
Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
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Rechtsgrundlage
Art. 2 (1) Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (UrkBefrÜbkG Haag)
https://www.gesetze-im-internet.de/urkbefr_bkg_haag/BJNR208750965.html#:~:text=Art%201,Das%20%C3%9Cbereinkommen%20wird%20nachstehend%20ver%C3%B6ffentlicht.
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
- Abschrift / Übersetzung mit Apostille/ Vorbegl. 1-2
- Abschrift/Übersetzung mit Apostille/Vorbegl. 3-4
- Abschrift/Übersetzung mit Apostille/Vorbegl. ab 5
- Apostille/Vorbeglaubigung 1-3
- Apostille/Vorbeglaubigung 4-6
- Apostille/Vorbeglaubigung ab 7
- Amtsgericht Verwaltung bei Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte
- Iranstempel
- Landgericht Hamburg bei notariellen Beglaubigungen
- Unterschriftsbeglaubigung
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgestellt wurden.
Hierzu gehören öffentliche Urkunden, wie z.B.
- standesamtliche Urkunden der hamburgischen Standesämter (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)
- Bescheinigungen der Finanzbehörde in Hamburg (z.B. Ansässigkeitsbescheinigungen)
- Bescheinigungen der hamburgischen Bezirksämter in Hamburg (z.B. Meldebescheinigung, Vaterschaftsanerkennung)
- Bescheinigungen zur Einbürgerung in Hamburg (z.B. Einbürgerungszusicherung)
- Beglaubigte Abschriften einer ausstellenden Behörde in Hamburg
- Erstellung von beglaubigten Abschriften mit Apostille bzw. Vorbeglaubigung
- deutsches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- hamburgische Abschlusszeugnisses von Schulen mit staatlicher Anerkennung in der FHH (z.B. Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis)
- Achtung! - Abschriften für den nationalen Gebrauch werden nicht gefertigt.
Originale sind zum Termin mitzubringen.
- Achtung! - Abschriften für den nationalen Gebrauch werden nicht gefertigt.
- Übersetzungen
- Der Dolmetscher/Übersetzer muss in Hamburg beeidigt worden sein. Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden!
www.justiz-dolmetscher.de (Hier die Sprache und das Bundesland angeben)
- Der Dolmetscher/Übersetzer muss in Hamburg beeidigt worden sein. Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden!
Hiesige Behörde ist für folgende Dokumente nicht zuständig:
- Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare - (Zuständig ist hier der Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten in Hamburg). Hierzu nutzen Sie bitte den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
- Urkunden anderer Bundesländer
- Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung - z.B. für Führungszeugnisse
Ab 01.01.2023 ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. (siehe Links) - Privatrechtliche Dokumente - z.B. Vollmacht (Bitte wenden Sie sich ein in Hamburg ansässigen Notar, zwecks einer notarielle Beglaubigung). Anschließend suchen Sie das Landgericht Hamburg auf. Bitte nutzen Sie hier den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
- Übersetzungen - Dolmetscher nicht in Hamburg beeidigt
- Ausländische Urkunden - z.B. Heiratsurkunde aus Dänemark
Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenfalls möglich, es ist dann der Vor- und Nachnahme, Ihre Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und das Land anzugeben, für welches die Apostille/Vorbeglaubigung bestimmt ist.
Bei Zweifeln zur Zuständigkeit Ihrer Urkunde - Bitten wir eine E-Mail mit Anhang (Foto oder Scan) des Dokumentes an m2511@amtfuermigration.hamburg.de senden.
Suchwörter: Beglaubigungen für das Ausland Auslandsbeglaubigungen Vorbeglaubigungen Überbeglaubigung Zwischenbeglaubigung Libyen-Stempel Arabisierter Stempel Legalisation
Letzte Aktualisierung: 07.02.2023