Behörde für Inneres und Sport
Namensänderungen
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein...
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 € - 1000,00 €.
Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.
Formulare, Services & Links
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Inneres und Sport
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do+Fr 08.00-12.30 Uhr, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Keine Vorsprache ohne Terminvergabe.
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/S1/S11/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Suchwörter: Änderungen des Vornamens Änderungen des Familiennamens Namensfeststellungen
Letzte Aktualisierung: 30.11.2023