Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.
Benötigte Unterlagen
- bisheriger Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung und Ausweisdokument der Erziehungsberechtigten
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis - die Anwesenheit des Sorgeberechtigten, bei dem sich das unverheiratete, minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, ist verpflichtend.
- aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).
Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
Zu Beachten
- Ein Personalausweis kann nicht verlängert oder verändert werden. Daher wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt. Ausnahme: Änderung der Anschrift (im Chip und Aufkleber mit der neuen Anschrift)
- In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (max. 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis ohne die Anwesenheit des Sorgeberechtigten abholen.
- Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Die Gültigkeitsdauer beträgt
- 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahren
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
- Sie werden direkt informiert, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
Dauer
Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3 – 4 Wochen.
Gebühren
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
- 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Es muss ein Antrag gestellt werden. Der Hamburg Service entscheidet über den Antrag.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 2 Satz 3 Personalausweisgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Zustimmungserklärung, Beantragung Dokumente für Minderjährige - barrierefrei, PDF, 1 Seite
Weitere Dienstleistungen
- Kinderreisepass, Erstausstellung
- Personalausweise, abholen
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
Links auf hamburg.de
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
Links im Internet
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Personalausweis beantragen ohne Inlandswohnsitz
- Personalausweise, Seriennummer
Beschreibung der Leistung
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen unrichtig werden oder
- das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in Hamburg jeder Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.
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Letzte Aktualisierung: 03.12.2023