Reisepass, Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens

- Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis/Reisepass eingetragen werden. Im Zeitraum vom 01.11.2007 bis 01.11.2010  war der Eintrag nicht möglich. Der Ordens- oder Kü...

  • Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis/Reisepass eingetragen werden. Im Zeitraum vom 01.11.2007 bis 01.11.2010  war der Eintrag nicht möglich. Der Ordens- oder Künstlername muss nachgewiesen werden.
  • Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Ordens- oder Künstlername im Personalausweis, Reisepass oder Melderegister vorhanden, ansonsten Bescheinigung der Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Qualitätsmerkmale an Passfoto erfüllen. Die Anforderungen können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat – Fotomustertafel“ unter „Formulare, Service & Links“).
  • Reisepass
  • Nachweis der Behörde für Inneres und Sport - Amt für Migration - über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (s. Link)
  • Bei Eintragung eines Doktortitels - Nachweis über den Doktortitel (Besitzzeugnis von der Universität/Hochschule bzw. Verleihungsurkunde)

Zu Beachten

  • Die Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens bzw. eines Doktortitels ist immer mit der Neuausstellung eines Reisepasses verbunden.
  • Der Doktortitel kann als einziger akademischer Grad in offiziellen Dokumenten eingetragen werden.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung erforderlich. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Dauer

Antragstellung ca. 15 Minuten. Bearbeitungsdauer ca. 4-6 Wochen.

Gebühren

Es fallen Gebühren für die Neuausstellung des Reisepasses an - bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 EUR (6 Jahre gültig), später 60 EUR (10 Jahre gültig). Erteilung der Berechtigung bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zwischen 5-35 EUR.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 6 (1) Passgesetz (PassG), §§1 und 15 Passverordnung (PassV)

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