Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfall und Entsorgung - Nachweisverfahren - Vergabe von Erzeugernummer, Abfallerzeugernummer

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft erteilt gewerblichen Entsorgern für ihre Entsorgungsanlagen in Hamburg eine Entsorgernummer. 

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Raum: G.01.341

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Telefonnummer

+49 40 42840-4352

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Es steht eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen zur Verfügung. Für die Reservierung melden Sie sich bitte beim Empfang der BSW/BUKEA Tel: + 49 40 428 40 - 50 50 E-Mail: empfang@bsw.hamburg.de, Funktionszeiten: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr. Des Weiteren besteht bei der BSW die Möglichkeit Konferenzräume anzumieten. Dies ist ebenfalls über den Empfang möglich.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Ausgefülltes Formular und eine Kopie des Handelsregistereintrags.  Soweit Ihr Betrieb nicht eingetragen ist, bitte eine Kopie der Gewerbeanmeldung beilegen, als GbR bitte das Deckblatt mit Firmenname des Gesellschaftsvertrages. 
Und:  Bitte geben Sie immer eine Telefonnummer für Rückfragen an!

Benötigte Unterlagen

  • Antrag,
  • Handelsregisterauszug,
  • ggf. Gewerbeanmeldung, wenn nicht im Handelsregister eingetragen

Zu Beachten

Die Erteilung der Erzeugernummer ist gebührenpflichtig.

Fristen

keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

So können Sie Ihre Erzeugernummer beantragen: Sie füllen den obenstehenden Antrag im pdf-Format aus und senden ihn per Mail abfall@bukea.hamburg.de, Fax oder per Post zurück. Oder Sie drucken die ersten drei Seiten (Deckblatt und verantwortliche Erklärung VE) Ihres ersten Entsorgungsnachweises aus und senden diese mit einem formlosen Antrag per Post oder per Fax an die Behörde für Umwelt und Energie (s.u.).

Dauer

2 - 5 Tage

Gebühren

25 bis 250 Euro

Formulare, Services & Links

Formulare und Downloads

Links auf hamburg.de

Beschreibung der Leistung

Gefährliche Abfälle dürfen nur über bestimmte, zugelassene Wege entsorgt werden.
Die Erzeugernummer ist erforderlich für das Nachweisverfahren.
Mit Hilfe des Nachweisverfahrens weist der Abfallerzeuger/ Besitzer nach, dass er seinen gefährlichen Abfall ordnungsgemäß, also vorschriftsmäßig entsorgt.

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