Diakonisches Werk Hamburg
Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und...
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.
Adresse und Kontakt
Adresse
Diakonisches Werk Hamburg
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
Schauenburgerstraße 49 20095 Hamburg
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Telefonnummer
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Vereinbarung
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Lebenslauf
- Zeugnisse / Diplome
- deutsche Übersetzung der Dokumente
- Schriftverkehr und Bescheide von zuständigen Behörden und Anerkennungsstellen
Zu Beachten
- Persönliche Beratung in den ZAA Räumen
- Onlineberatung per Skype oder Zoom
- Telefonische Beratung
- Schriftliche Beratung per E-Mail
- Ihren Namen, Telefonnummer und Alter
- Art Ihres Abschlusses und Zeugnisses
- Herkunftsland des Abschlusses / Zeugnisses
- Gibt es deutsche Übersetzungen Ihrer Dokumente?
- Ihre Erwartungen von der Beratung
- Arabisch
- Bulgarisch
- Deutsch
- Englisch
- Farsi
- Französisch
- Italienisch
- Paschtu
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
- Urdu
- Weißrussisch
Fristen
Es gibt keine Fristen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, da es ggf. zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Termindauer bei persönlicher Beratung: 60 Minuten
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Zu Rechtsbehelfen liegen keine Angaben vor.
Rechtsgrundlage
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/index.html
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:
- Brauchen Sie eine Anerkennung, um arbeiten zu dürfen?
- Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
- Wer ist für die Anerkennung zuständig?
- Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
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Letzte Aktualisierung: 22.09.2023